Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 11173/06 |
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 11173/06
- BVerwG, 23.04.2008 - 4 BN 1.08
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 1.08
- BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08
Veränderung der Lage eines Grundstücks durch Verwirklichung eines Bebauungsplans …
Die Festsetzung entspreche derjenigen im Bebauungsplan der Antragsgegnerin, den der Senat mit Urteil vom 18. Oktober 2007(1 C 11173/06.OVG) für unwirksam erklärt habe.(vgl. Urteil des Senats vom 18.10.2007, 1 C 11173/06.OVG).
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 18. Oktober 2007 (1 C 11173/06.OVG) ausgeführt, dass eine rechtliche Notwendigkeit, die für die Abstützung einer Straße erforderlichen Böschungen auf den an die Fahrbahnfläche angrenzenden Grundstücken festzusetzen, nicht besteht, da derartige Böschungen grundsätzlich auch in den als Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzten Flächen liegen können.
Dass zudem auch eine analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 Nr. 9 BauGB nicht in Betracht kommt und daher eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB gegen den erkennbaren Willen des betroffenen Grundstückseigentümers mangels einer gesetzlichen Entschädigungsregelung ausscheidet, hat der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 18. Oktober 2007 (1 C 11173/06.OVG) bereits entschieden.
- BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 13.10
Anforderungen der Besetzungsrüge; Senatswechsel anhängiger Sache durch …
cc) Als weiteren Verfahrensmangel rügt der Antragsteller, der Vorsitzende des erkennenden vorinstanzlichen Senats habe seine Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO und den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt, weil er nicht über die Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts zur auch im vorliegenden Fall einschlägigen Straßenböschungsproblematik (OVG Koblenz, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 1 C 11173/06 - und vom 29. Oktober 2008 - 1 C 10225/08 -) informiert habe, deren Beachtung zur Zulassung der Revision hätte führen müssen. - BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 14.10
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen alle Richter eines …
cc) Als weiteren Verfahrensmangel rügt die Antragstellerin, der Vorsitzende des erkennenden vorinstanzlichen Senats habe seine Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO und den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt, weil er nicht über die Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts zur auch im vorliegenden Fall einschlägigen Straßenböschungsproblematik (OVG Koblenz, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 1 C 11173/06 - und vom 29. Oktober 2008 - 1 C 10225/08 -) informiert habe, deren Beachtung zur Zulassung der Revision hätte führen müssen.